Die Reiserücktrittsversicherung schützt Fluggäste und Urlauber vor den Kosten einer nicht angetretenen Reise. Das betrifft in erster Linie die Umbuchungs-, Storno- und Rücktrittskosten, die von der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter erhoben und von der Versicherung übernommen werden können.
Welchen Schutz bietet die Reisekostenversicherung?
Wenn nicht alles so läuft, wie geplant und eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Reiseveranstalter, Hotelanbieter und Fluggesellschaften erheben oftmals hohe Stornogebühren falls eine Reise nicht wie geplant abgetreten werden kann. Das gilt übrigens auch für einen verspäteten Reiseantritt.
Die anfallenden Gebühren sind nicht zu unterschätzen, da sie sich auch aus dem gesamten Reisepreis zusammensetzen können und damit ein relativ hohes finanzielles Risiko mit sich bringen.
Das kann bedeuten, dass der gesamte Reisepreis bezahlt werden muss, obwohl die Reise nicht angetreten wird. Vor Abschluss der Versicherung sollte daher auch geklärt werden, ob nur Umbuchungskosten oder auch Stornogebühren im Versicherungsschutz enthalten sind.
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei jeder Art Reise sinnvoll. Das sind in erster Linie Pauschalreisen, Individualreisen, Kreuzfahrten und Geschäftsreisen. Darüber hinaus sind aber auch die einzelnen Komponenten einer Reise mit versichert.
Was ist bei einer Reisekostenversicherung „mitversichert“?
- Flug
- Hotel
- Ferienwohnung
- Mietwagen
- Bus- oder Zugfahrt
- Gebuchte Ausflüge und Aktivitäten am Reiseziel
Welche Begründungen für einen Reiserücktritt werden akzeptiert?
Die Gründe für einen verzögerten oder nicht durchgeführten Reiseantritt können vielfältig sein. Nicht alle Gründe werden von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Bei den folgenden Gründen ist der Versicherungsschutz in der Regel wirksam:
- Unfall
- Jobverlust
- Schwerwiegende Erkrankung
- Todesfall eines Familienmitglieds
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
Die Kostenübernahme für einen Reiserücktritt kann auch dann von der Versicherung übernommen werden, wenn einer sog. Risikoperson, also einer nahestehenden Person etwas zugestoßen ist.
Zu den Risikopersonen zählen beispielsweise Ehe- bzw. Lebenspartner, Familienmitglieder und Mitreisende. Ob sich der Versicherungsschutz über Risikopersonen erstreckt, ist vom gewählten Tarif abhängig und sollte vor Abschluss unbedingt überprüft werden.
Daneben gibt es noch weitere Gründe, die bei manchen Tarifen optional mit versichert werden können:
- Verschlechterung einer Vorerkrankung.
- Späterer Nachholtermin einer Prüfung.
- Verspätete Anreise.
- Verspätung bei öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Virusinfektion (z. B. Covid-19)
Schützt eine Reiserücktrittversicherung auch bei Reiseabbruch?
Vom Reiserücktritt ist der Reiseabbruch zu unterscheiden. Die versicherte Person hat die Reise also bereits angetreten und muss sie dann aus einem der oben genannten Gründe abbrechen.
Ob auch die dafür entstehenden Stornogebühren von der Versicherung mit übernommen werden, ist vom Anbieter bzw. dem Versicherungsumfang der einzelnen Police abhängig. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, diesen Umstand beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit zu berücksichtigen.

Reiseabruch bei langen Reisen versichern
Wir versichern einen Reiseabrbuch bei unseren sehr langen Reisen (über 3 Wochen) immer ab, da natürlich mit steigender Reiselänge das Risiko eines Abbruches aus zahlreichen Gründen steigt. Ob es sich lohnt eine 2 Wöchige Pauschaulreise gegen Abbruch zu versichern, muss jeder für sich selbst entscheiden.Laufzeit der Versicherung: Einmalschutz und Jahresschutz
Reiserücktrittversicherungen können einmalig, also für eine bestimmte Reise, oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg und damit für alle darin unternommenen Reisen abgeschlossen werden. Abhängig von der Anzahl der Reisen, die pro Jahr unternommen werden, kann es sinnvoll sein, einen Jahresschutz dem Einmalschutz vorzuziehen.
Die Vorteile & Nachteile eines Jahresvertrages
Vorteile
- Jahresvertrag gilt für alle Reisen, unabhängig von Preis, Reiseziel, Dauer und Beförderungsmittel.
- Günstiger als Vertrag für einzelne Reisen.
- Keine Fristen zu berücksichtigen.
- Alle Familienmitglieder können mit abgesichert werden.
Nachteile
- lohnt sich nur für Vielreisende
- prüfen, welcher Betrag versichert ist
- wenn man ein Jahr nicht reist, zahlt man trotzdem die Versicherung, es sei denn man kündigt rechtzeitig, was in der Regel nicht der Fall ist
Jahresverträge sind in der Regel günstiger, wenn pro Jahr mehr als eine Reise unternommen wird. Die Reiserücktrittsversicherung kann sowohl vor als auch nach der Buchung einer Reise abgeschlossen werden. Ein Abschluss nach Antritt der Reise ist nicht möglich.
Kosten einer Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherungen für einmalige Reisen sind schon für wenige Euro zu haben. Auch Policen, die sich über ein ganzes Jahr erstrecken, können ab ca. 20 EUR erworben werden, verfügen dann aber auch nur über einen vergleichsweise schmalen Versicherungsumfang.
Faktoren die die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung beeinflussen:
- Schutz für weltweite oder europaweite Reisen
- Vertragsdauer
- Kosten der gebuchten Reise bei einmaligem Versicherungsschutz
- Kosten der teuersten Reise bei einjährigem Versicherungsschutz
- Dauer der Reise bei einmaligem Schutz
- Alter des Versicherungsnehmers bzw. der ältesten mitversicherten Person