Vor der Buchung fragen sich viele Urlauber, ob die politischen, wirtschaftlichen oder hygienischen Zustände in ihrem Zielgebiet eine unbeschwerte Reise erlauben.
Bei einer Reisewarnung sollte von einem Aufenthalt in einem Land Abstand genommen werden. Daneben existieren jedoch Risikogebiete, Reise- und Sicherheitshinweise sowie Teilreisewarnungen.
Welche Auswirkungen hat das auf die Reiseplanung?
Wichtiges auf einem Blick
- Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt, um Deutsche vor Gefahren in bestimmten Ländern zu warnen.
- Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot.
- Wird trotz bestehender Reisewarnung ein Urlaub gebucht, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich.
- Sollte während eines Auslandsaufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen werden, veranlassen Reiseveranstalter und/oder die deutsche Auslandsvertretung entsprechende Maßnahmen.
Wer erstellt Reisewarnungen und Sicherheitshinweise?
Die deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland senden regelmäßig Berichte zu den aktuellen Ereignissen in ihrer jeweiligen Region wie
- politische Unruhen
- Gesundheitsgefährdungen durch Epidemien und ansteckende Krankheiten
- Naturkatastrophen
- Terrorismus
- Überfälle auf Touristen
an das Auswärtige Amt in Berlin. Dort werden die gesamten Informationen verknüpft und zu einem Lagebild ausgearbeitet. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Sicherheit von Urlaubern und Deutschen, die vor Ort leben.
Je nach Situation entscheidet sich das Auswärtige Amt dafür, Sicherheitshinweise oder sogar eine Reisewarnung auszusprechen. Die Angaben werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Was ist eine Reisewarnung?
Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, beinhaltet das einen dringenden Appell an die Bundesbürger, Reisen und Aufenthalte in einem Land, beziehungsweise einer bestimmten Region, zu unterlassen.
Eine Reisewarnung wird erst dann herausgegeben, wenn eine konkrete Gefährdung für Leib und Leben wahrscheinlich ist. Deutsche, die in dem jeweiligen Land leben, werden in der Regel zur Ausreise aufgefordert oder mit speziellen Maschinen ausgeflogen.
Eine komplette Reisewarnung für ein Land wird sehr selten ausgesprochen. Weitaus häufiger sind sogenannte Teilreisewarnungen, die bestimmte Regionen und Provinzen betreffen. Das bedeutet, ein Aufenthalt im Land ist grundsätzlich möglich, aber es sollten berufliche und private Reisen in die betreffenden Gebiete unterlassen werden.
Wie aktuell sind Reisewarnungen?
Das Auswärtige Amt hält sämtliche Reisewarnungen und andere Sicherheitshinweise stets auf dem aktuellen Stand, der auf den Hinweisen aus den jeweiligen Ländern beruht.
Es besteht allerdings kein Anspruch auf Vollständigkeit, da Gefahrenlagen sich spontan ergeben und insgesamt unübersichtlich sind. Eine Reise liegt immer in der individuellen Verantwortung.
Muss die deutsche Vertretung vor Ort Hilfsmaßnahmen leisten oder einen Rücktransport organisieren, werden Reisenden diese Kosten gemäß Konsulargesetz in Rechnung gestellt. Es ist grundsätzlich wichtig, vor jedem Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung inklusive Rückholversicherung abzuschließen – und zwar für jedes Land unabhängig von Reisewarnungen.
Wie lange ist eine Reisewarnung gültig?
Es lässt sich keine pauschale Angabe zur Gültigkeitsdauer von Reisewarnungen machen. Für einige Länder wie Afghanistan oder Syrien existieren schon seit Jahren Reisewarnungen, in anderen Gebieten sind Reisewarnungen nur kurz. Das Auswärtige Amt ist bemüht, seine Liste wöchentlich, bei manchen Länder sogar täglich, zu aktualisieren.
Was ist der Unterschied zwischen Reisewarnung und Sicherheitshinweis?
Mit den Sicherheitshinweisen macht das Auswärtige Amt aufmerksam auf bestimmte Risiken, die in einem Zielland bestehen.
Es handelt sich dabei nicht um eine Warnung, sondern um eine Empfehlung, die Reise nicht anzutreten oder die Reisedauer so kurz wie möglich zu halten. Unter Umständen rät das Auswärtige Amt, nur wirklich notwendige Reisen zu unternehmen.
Was bedeuten die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes?
Unter dem Begriff Reisehinweise werden alle Informationen gebündelt, die für Touristen und Geschäftsreisende relevant sind. Auf der entsprechenden Länderseite gibt das Auswärtige Amt Hinweise zu Einreise- und Zollbestimmungen, zur medizinischen Lage und zur Gesundheitsversorgung sowie bestimmten strafrechtlichen Besonderheiten, die für Reisende wichtig sein können.
Handelt es sich bei einer Reisewarnung um ein Reiseverbot?
Eine Reisewarnung beinhaltet kein Reiseverbot, sondern ist nur eine nachdrückliche Empfehlung, ein bestimmtes Land oder Gebiet nicht zu besuchen.
Ob eine Urlaubs- oder Geschäftsreise bei bestehender Reisewarnung angetreten wird, ist der individuellen Entscheidung überlassen.
Kommt es während einem Aufenthalt zu einer Reisewarnung, besteht keine Verpflichtung, direkt das Land zu verlassen. Während Individualreisen bei einer bestehenden Reisewarnung durchgeführt werden können, ist es möglich, dass Veranstalter Pauschalreisen absagen, sobald das Auswärtige Amt die entsprechende Information herausgibt.
Buchung nach der Reisewarnung – ist eine Stornierung möglich?
Erfolgt eine Buchung während einer bereits bestehenden Reisewarnung, zeigen Urlauber damit, dass sie bereit sind, eventuelle Risiken in Kauf zu nehmen. Wer dann beschließt, doch nicht seine Reise anzutreten, kann nicht von der Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung Gebrauch machen.
Eine Buchung trotz Reisewarnung kann ebenfalls Auswirkungen auf die Auslandskrankenversicherung oder die Reiserücktrittskostenversicherung haben. Kommt es während der Reise zu einem Versicherungsfall, kann die Erstattung von Kosten verweigert werden.
Auch die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für mit der Reise zusammen gebuchten Versicherungen ist bei der Entscheidung, vom Urlaub Abstand zu nehmen und zu stornieren, deutlich eingeschränkt.
Buchung vor der Reisewarnung – ist eine Stornierung oder Umbuchung möglich?
Kommt es kurz vor Abreise zu einer Reisewarnung oder zu Umständen, die den Aufenthalt im Zielgebiet deutlich beeinträchtigen, stehen die Chancen auf kostenfreien Rücktritt sehr gut. Die folgenden Möglichkeiten sind denkbar:
- Der Reiseveranstalter ermöglicht den kostenlosen Rücktritt von der Reise und zahlt die Reisekosten zurück.
- Der Veranstalter bietet die Möglichkeit einer Umbuchung zu einem anderen Termin oder einem anderen Reiseziel ohne Mehrkosten.
Gut zu wissen: Eine Umbuchung oder Stornierung kann ohne weitere Kosten nur bei Reisewarnungen erfolgen. Bei Sicherheitshinweisen oder unklarer Situation in einem Reiseland bleibt in diesem Fall nur, auf die Kulanz des Veranstalters zu hoffen oder gegebenenfalls Mehrkosten für eine Umbuchung in Kauf zu nehmen.
Wie gehen Touristikunternehmen mit einer Reisewarnung um?
Deutsche Reiseveranstalter nehmen Reisewarnungen sehr ernst. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, werden Pauschalreisen für gewöhnlich abgesagt oder Urlaubern wird der Rücktritt, beziehungsweise eine Umbuchung angeboten. Erfolgt die Reisewarnung direkt im Urlaub, werden die Touristen auf Kosten des Veranstalters zurückgeholt.
Individualreisende müssen sich hingegen selbst um eine Rückholung bemühen. Es wird empfohlen, Kontakt zur jeweiligen deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Die Kosten tragen Reisende, denn in einer Reiserücktrittkostenversicherung sind Reisewarnungen bei den meisten Versichern nicht oder nur unter ganz bestimmten Umständen abgedeckt.
Wie lässt sich für den Fall einer Reisewarnung vorsorgen?
Deutsche, die sich vorübergehend oder langfristig in einem anderen Land aufhalten, können sich in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) eintragen lassen.
Die Eingabe der persönlichen Daten und Kontaktadresse im Ausland ermöglicht es der deutschen Auslandsvertretung, im Krisenfall Betroffene leichter in Maßnahmen einzubeziehen.
zur Elefand Krisenvorsorgeliste
Was bedeutet die Einstufung eines Reiseziels als Risikogebiet?
Aufgrund einer Lage, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung erwarten lässt, stuft das Auswärtige Amt bestimmte Regionen als Risikogebiet ein.
In diesen Ländern oder Provinzen besteht beispielsweise eine erhöhte Gefahr, sich mit einem Virus wie Corona oder Ebola oder einer anderen Infektionskrankheit anzustecken.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt auch dann, wenn vor Ort nur unzureichende Maßnahmen zur Behandlung und Eindämmung von Epidemien getroffen werden. Für ein Risikogebiet kann, aber muss nicht automatisch eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Wer sicher gehen will, dass es sich bei seinem Reiseziel nicht auch um ein Risikogebiet handelt, muss daher die Informationes des Auswärtigen Amtes sorgfältig miteinander vergleichen.
Wo finde ich Reisewarnungen und die Liste der Risikogebiete?
Aktuelle Reisewarnungen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar.
Aktuelle Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt
Die einzelnen Reiseländer sind unter diesem Link zu finden: