Beim Treibstoffzuschlag handelt es sich um eine Komponente des Flugpreises, dessen Höhe vom gebuchten Flug abhängig ist.
Der Zuschlag wird von den Fluggesellschaften selbst erhoben, pro Passagier und pro Flug berechnet und ist nach offizieller Darstellung an den Ölpreis gekoppelt.
Der Treibstoffzuschlag wird auch als Kerosinzuschlag bezeichnet und seine Erhebung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es handelt sich folglich auch nicht um eine staatliche Abgabe, zu der die Fluggesellschaften verpflichtet wären.
Wichtiges auf einem Blick
- Der Zuschlag wurde von den Airlines wegen steigender Ölpreise erhoben.
- Der Treibstoffzuschlag ist keine staatliche Abgabe, sondern Teil des Flugpreises.
- Die Höhe des Zuschlags können die Fluggesellschaften selber festlegen
- Der Treibstoffzuschlag wird meist unter „Steuern und Gebühren“ ausgewiesen.
Warum wird der Treibstoffzuschlag erhoben?
Als Grund für die Erhebung des Treibstoffzuschlags wird von den Fluggesellschaften der Ölpreis angegeben, welcher bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Einführung kontinuierlich angestiegen war.
Da sich die Lage zwischenzeitlich geändert hat, sind einige Fluggesellschaften dazu übergegangen, den Treibstoffzuschlag nicht mehr separat auszuweisen oder gänzlich auf ihn zu verzichten.
Treibstoff ist der zweitgrößte Kostenblock bei Airlines
Treibstoff bildet nach den Personalkosten den zweitgrößten Kostenblock bei Fluggesellschaften. Infolge des stark ansteigenden Ölpreises in den 2000er-Jahren haben immer mehr Fluggesellschaften den Treibstoffzuschlag eingeführt, um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können.
Die ersten Treibstoffzuschläge gab es bereits im Jahr 2004. Der Treibstoffzuschlag wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2007 durch die Lufthansa erhoben. Zum damaligen Zeitpunkt betrug die Gebühr 2 EUR für Inlandsflüge und Flüge innerhalb Europas. Für Interkontinentalflüge wurden anfangs 7 EUR veranschlagt. In den Folgejahren konnte sich der Treibstoffzuschlag dann bei zahlreichen Airlines etablieren.
Ist der Treibstoffzuschlag eine staatliche Abgabe?
Grundsätzlich: Nein. Da der Treibstoffzuschlag meist im Bereich „Steuern und Gebühren“ aufgeführt wird, kann der Eindruck entstehen, es handele sich hierbei um eine staatliche Abgabe, zu der die Airlines verpflichtet seien. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn der Kerosinzuschlag ist stets als Teil des normalen Flugpreises zu betrachten, auch wenn er gesondert erhoben und ausgewiesen wird.
Unter „Steuern und Gebühren“ sind in der Regel nur Posten aufgelistet, die nicht an die Fluggesellschaft gehen. Dazu zählen neben Steuern beispielsweise Gebühren für Sicherheit, Pass- und Zollkontrollen, die an die Flughäfen gezahlt werden. Auf dem Ticket selbst werden die Gebühren und der Kerosinzuschlag von manchen Airlines mit Abkürzungen inmitten anderer Posten aufgeschlüsselt, was ihn zusätzlich verschleiert.
Wie hoch fallen Treibstoffzuschläge in anderen Ländern aus?
Bei einem Vergleich der Zuschläge in verschiedenen Ländern fällt auf, dass es erhebliche Unterschiede in deren Höhe gibt. In europäischen Ländern ist der Treibstoffzuschlag meist vergleichsweise hoch angesiedelt, während Passagiere in asiatischen Ländern nur wenig oder gar nicht draufzahlen müssen.
Daneben gibt es Länder, welche die Erhebung eines Kerosinzuschlags gänzlich verbieten. Dazu zählen z. B. Brasilien, die Philippinen und Neuseeland. Einen anderen Weg geht man in Japan: Dort müssen die Treibstoffzuschläge alle paar Monate überprüft und an den aktuellen Ölpreis angepasst werden.
Kritik am Treibstoffzuschlag
Viele Fluggesellschaften halten weiterhin am Treibstoffzuschlag fest, wofür sie häufig Kritik vonseiten des Verbraucherschutzes und der Politik einstecken müssen. Beklagt wird dabei häufig die mangelnde Preistransparenz.
Durch die gesonderte Ausweisung des Kerosinzuschlags sind die tatsächlichen Ticketpreise nicht immer sofort ersichtlich, was den Vergleich verschiedener Angebote unnötig erschwert.
Kritik wird auch dahingehend laut, dass die Zuschläge trotz sinkender Ölpreise nicht ebenfalls gesenkt werden. Verbraucherschützer haben die Fluggesellschaften bereits mehrfach dazu aufgefordert, den Kerosinzuschlag entsprechend zu senken oder ganz abzuschaffen, um so die gesunkenen Treibstoffkosten an die Passagiere weiterzugeben.
Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass die sinkenden Treibstoffkosten nur mit zeitlicher Verzögerung an Passagiere weitergegeben werden können (Grund: Hedging).